Aktuelle Meldungen
Achtung bei
Baumpflegearbeiten!
Wer Bäume, Hecken
sowie andere schnittbedürftige
Gehölze sein Eigen nennt, sollte sich mit dem Schnitt beeilen.
In der Zeit vom 1. März bis zum
30. September bedarf es einer schriftlichen Genehmigung, um solche Arbeiten im
großen Umfang durchzuführen. Dass es hierbei nicht um vegetationstechnische
Eigenarten der Pflanzen geht, dürfte sicherlich klar sein. Grund für diese exakt
definierte Schonzeit ist in dem Falle der gesetzlich vorgeschriebene Vogelschutz. Da die Paarungs-, Brut- und Aufzuchtzeit der
einheimischen Singvögel in diesen Zeitraum fällt, ist es wichtig, den Vögeln
entsprechenden Respekt zu zollen. Hochoffiziell reglementiert ist dies in §39,
BNatSchG.
Quellen: dejure.org/gesetze/BNatSchG/39.html
die-gruene-stadt.de/wildes-leben-in-den-staedten-richtige-pflanzenwahl-fördert-urbanebio-diversitaet.