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Herbert Stempfhuber

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Sie erhalten bei uns überwiegend neuwertige Maschinen, die sich in einem technisch - sowie optisch einwandfreien Zustand befinden

Kompetente Beratung bei der Auswahl und Miete

Einweisung und Unterstützung in die Bedienung sowie den sicheren Umgang mit den entsprechenden Mietmaschinen erfolgt bei Abholung vor Ort

Aktuelle Meldungen

 

Achtung bei Baumpflegearbeiten!

Wer Bäume, Hecken sowie andere schnittbedürftige Gehölze sein Eigen nennt, sollte sich mit dem Schnitt beeilen. In der Zeit vom 1. März bis zum 30. September bedarf es einer schriftlichen Genehmigung, um solche Arbeiten im großen Umfang durchzuführen. Dass es hierbei nicht um vegetationstechnische Eigenarten der Pflanzen geht, dürfte sicherlich klar sein. Grund für diese exakt definierte Schonzeit ist in dem Falle der gesetzlich vorgeschriebene Vogelschutz. Da die Paarungs-, Brut- und Aufzuchtzeit der einheimischen Singvögel in diesen Zeitraum fällt, ist es wichtig, den Vögeln entsprechenden Respekt zu zollen. Hochoffiziell reglementiert ist dies in §39, BNatSchG.

Quellen: dejure.org/gesetze/BNatSchG/39.html die-gruene-stadt.de/wildes-leben-in-den-staedten-richtige-pflanzenwahl-fördert-urbanebio-diversitaet.